Bewirtschaftung alter Buchenwälder vertretbar

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Bewirtschaftungsverbot für alte Buchenwälder?

Umweltschützer vermessen Wälder in Bayern und behaupten, alte Buchenwälder seien in Gefahr. Sie fordern ein allgemeines Bewirtschaftungsverbot für diese alten Wälder. Die Bundeswaldinventuren haben allerdings herausgefunden, dass die Wälder immer älter werden. Darüber hinaus übertrifft Deutschland sogar noch die Vorgaben der nationalen Biodiversitätsstrategie, in der für 5 Prozent der deutschen Waldflächen eine natürliche Waldentwicklung angestrebt wird. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Naturschutz suggerieren, dass Deutschland seine eigenen Ziele aus der Biodiversitätsstrategie nicht erfüllen würde.  Doch viele vergessen, dass nicht nur rechtlich geschützte Wälder für Artenschutz sorgen. Denn die Bewirtschaftung von Waldflächen außerhalb von Schutzgebieten ist ebenso Teil der Bewahrung der Biodiversität.

In einem Auszug aus der Biodiversitätsstrategie der Bundesrepublik heißt es: „Zum angestrebten Flächenanteil von Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung tragen sowohl Schutzgebiete als auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten bei.“

Art und Weise der Bewirtschaftung ist hauptausschlaggebend

Mehr als 18 Prozent der Wälder in Deutschland stehen unter äußerst strengem Schutz und können deshalb nur bedingt bewirtschaftet werden. Des Weiteren verzichten viele der zwei Millionen deutschen Waldeigentümer aus unterschiedlichen Gründen dauerhaft freiwillig auf die Bewirtschaftung ihres Waldeigentums.  Aber nicht etwa die Größe und Anzahl der geschützten Flächen sind für nachhaltige Waldentwicklung und Artenschutz ausschlaggebend, sondern vielmehr die Art und Weise, wie die Fläche genau genutzt wird.

Dr. Denny Ohnesorge von der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) dazu: „Anstatt großräumige Schutzgebiete zu planen, sollten sich Bund und Länder auf die Förderung einer effizienten und nachhaltigen Nutzung unserer heimischen Ressourcen konzentrieren.“


Quelle: www.rohholzverbraucher.de
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