Energetische Modernisierung: Richtlinien geändert

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Handwerker können jetzt Maßnahmen für die energetische Modernisierung durchführen und anschließend bescheinigen.

Seit dem 1. Juni 2014 gelten neue Richtlinien für die KfW-Programme 430 (Zuschuss) und 152 (Kredite). [etweet]Energieberatungen und Modernisierungsmaßnahmen sind sehr beliebt und werden aus Bundesmitteln finanziert.[/etweet] Durch die Unterstützung soll es Hauseigentümern leichter und interessanter gemacht werden, ihre Immobilie energetisch zu modernisieren, wie beispielsweise durch die Dämmung der Außenwände.  Die Änderung betrifft die Beauftragung von Gebäudeenergieberatern.

Konkret bedeutet dies bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden, dass nicht mehr wie bisher ein unabhängiger Gutachter die durchgeführten Arbeiten des beauftragten Handwerksbetriebes abnehmen muss. Dadurch wurde bestätigt, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten wurden und Anspruch auf die Fördermittel besteht.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sah hier eine Benachteiligung für ihre Mitglieder, da sich viele zu zertifizierten Gebäudeenergieberatern (HWK) fortgebildet und dafür viel Geld investiert haben. Voraussetzung für die Teilnahme an einer solchen Fortbildung ist der Titel des Handwerkmeisters. Ausbildungsinhalte sind Denkmalschutz, Energieeinsparverordnung (EnEV), Energietechnik, Umweltschutz und Entsorgung. Anschließend müssen mündliche und schriftliche Prüfungen abgelegt sowie ein Projekt bearbeitet werden.

Eintragung in die Datenbank der dena

Wenn ein Eigentümer also jetzt die energetische Modernisierung seiner Immobilie von der KfW fördern lassen will, kann er einen Handwerksbetrieb beauftragen, der sowohl berät, plant, durchführt und die Modernisierungsmaßnahme anschließend abnimmt. Einzige Voraussetzung für die Förderung ist jetzt nur noch, dass sich die Energieberater in einer entsprechenden Datenbank der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) eingetragen haben.

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Quelle: www.dena.de