Klimapaket der Bundesregierung: Neue Förderung für die Wärme aus Holz

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Zum 1. Januar 2020 sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Kraft getreten. Damit gelten neue und deutlich attraktivere Förderkonditionen für den Einbau von modernen Hackschnitzel-, Pellet- oder Scheitholzfeuerungen und Kombinationskesseln. Diese werden im Gebäudebestand mit Investitionszuschüssen in Höhe von 35% gefördert. Beim Austausch einer Ölheizung gegen eines der vorgenannten Heizsysteme erhöht sich die Förderung auf 45% der förderfähigen Kosten. In Neubauten werden ausschließlich Holzheizsysteme mit Brennwertnutzung oder integriertem elektrostatischen Partikelabscheider gefördert. Der Zuschuss beträgt hier 35%. Die vorgenannten Fördersätze gelten auch in Kombination mit einer thermischen Solaranlage . Die Förderung umfasst Biomasseheizkessel im Geltungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV, d.h. die vorgenannten Investitionszuschüsse werden für Holzfeuerungsanlagen bis in den Leistungsbereich von 1 MW gewährt.

Antragsberechtigt sind u.a. Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Die Höhe der anrechnungsfähigen und förderfähigen Kosten werden bei Wohngebäuden auf maximal 50.000 EUR (brutto) pro Wohneinheit und 3,5 Mio. EUR (brutto) bei Nichtwohngebäuden begrenzt. Die Antragstellung erfolgt online und vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der Sanierung von kleineren Heizungsanlagen können zinsgünstige Kredite im KfW-Programm 167 für die Finanzierung der Investitionskosten genutzt werden.

Weiterhin fördert die KfW-Bankengruppe im Programm “Erneuerbare Energien Premium” durch Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Die Tilgungszuschüsse betragen bei Wärmenetzen 60 EUR pro Meter Trasse. Beim Anschluss von Bestandsgebäuden werden 1.800 EUR pro Hausübergabestation gezahlt.

Die vorgenannten Tilgungszuschüsse erhöhen sich gem. der Zusatzförderung “Anreizprogramm Energieeffizienz” um jeweils 30%, sofern in den anzuschließenden Gebäuden die vorhandenen ineffizienten und dezentralen Wärmeerzeuger durch den Anschluss an das Wärmenetz ersetzt werden.

Weitere Infos unter

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/


Titelbild: Mario Hoesel, Adobe Stock